DSGVO beim Arzt und in der Arztpraxis
DSGVO beim Arzt und in der Arztpraxis ist ein wichtiges Thema. Zeit ist für Ärzte ein knappes Gut – clever data entlastet Sie als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Denn Ärzte und Ordinationspraxen stehen bei der Umsetzung der DSGVO vor vielen Fragen: Wie handhabe ich die Videoüberwachung in oder vor der Arztpraxis laut DSGVO? Welche Einverständniserklärung nach DSGVO muss ich als Arzt von Patienten einholen? Was muss bei einer Email zwischen Arzt und Patient gemäß DSGVO beachtet werden?
Wann ein Arzt oder eine Ordinationsgemeinschaft einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, hat die Ärztekammer Wien klar geregelt:
Werden personenbezogene Patientendaten jedoch im umfangreichen Ausmaß verarbeitet, empfiehlt die Ärztekammer Wien die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Als Richtwert gibt die Ärztekammer die Betreuung von 5.000 verschiedenen Patienten (nicht Krankheits- oder Kassenfälle) an. Die Empfehlung gilt für Ordinations- und Apparategemeinschaften, die zum Beispiel die Patientendatenverwaltung gemeinsam ausführen, sowie für Gruppenpraxen.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist ein starkes, vertrauensbildendes Signal an Ihre Patienten. clever data fungiert bereits als externer Datenschutzbeauftragter für Ärzte und Arztpraxen in Österreich. Wir kennen Ihre Herausforderungen und haben Antworten auf Ihre Fragen. Benötigen Sie Muster für eine Einverständniserklärung und eine professionelle Beratung bei der Umsetzung der DSGVO? Kontaktieren Sie uns!
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Datenschutz in der Arztpraxis auslagern: so geht’s
In einem Erstgespräch definieren wir Ihren Bedarf. Kick-off unserer Zusammenarbeit ist ein DSGVO-Workshop. Bei diesem Termin prüfen wir den Stand der bisherigen Umsetzung anhand eines umfassenden Fragenkatalog und beantworten Ihre offenen Fragen. Anschließend erhalten Sie von uns ein Betreuungsangebot.
Ihre Vorteile:
- laufende DSGVO Beratung gegenüber Ärzten und Mitarbeitern
- laufende Datenschutz Dokumentation und Kontrolle der Datenverarbeitung
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO-Vorschriften
- Unterstützung bei der Anlage des Verarbeitungsverzeichnisses
- Prüfung angelegter Verarbeitungstätigkeiten und Schulung der Mitarbeiter
- Prüfung der Datenschutzerklärung z.B. auf der Webseite
- Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Auskunftspflicht bei Anfragen von Mitarbeitern, Patienten und Behörden
- alle sonstigen Aufgaben gemäß Artikel 39 DSGVO - einen regelmäßigen Tätigkeitsbericht
DI Kurt Berthold
Experte für DSGVO
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Tel.: +43 664 61415 23
Email:
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