Anders, als nach der bisherigen Gesetzeslage (NISG 2018) werden nun wesentlich mehr Unternehmen sowie Einrichtungen des öffentlichen Bereichs betroffen sein. Die Verpflichtungen dieses Gesetzes sind weitreichend - sie umfassen vor allem umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Netz- und Informationssysteme sowie gesetzlich definierte (Fristen, Inhalte) Meldepflichten im Fall eines erheblichen Sicherheitsvorfalls. Aufgrund einer Registrierungspflicht, die innerhalb relativ kurzer Zeit zu erfüllen ist, muss der Anwendungsbereich des Gesetzes proaktiv geprüft werden
Der Gesetzesentwurf zu NIS-2 / NISG 2026 wurde am 20.11.2025 in den Nationalrat eingebracht und am 12.12.2025 mit einer 2/3 Mehrheit im Parlament beschlossen.
Das NISG-2026 wird somit 9 Monate nach dem im BGBl kundgemachten Datum in Kraft treten.
Das Akronym „NIS“ steht für „Network and Information Security“ oder „Netzwerk- und Informationssicherheit“. Aktuell gilt in Österreich das NIS-Gesetz mit welchem die eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 umgesetzt wurde. Hiervon waren nur rund 100 Unternehmen in Österreich betroffen.
Die neue Cybersicherheits-Richtlinie (EU-Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union) zielt darauf ab, die Resilienz und die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle des öffentlichen und des privaten Sektors in der EU verbessern. Erforderliche Maßnahmen und Meldepflichten werden verschärft. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen aus den sogenannten „wesentlichen“ und „wichtigen Sektoren“. Über die Lieferkette und als Tochterunternehmen eines großen oder mittleren Unternehmens können auch kleine Unternehmen betroffen sein. Angeblich sind dies ca. 15.000 Unternehmen in Österreich.
Wichtige Themen bei Betroffenheit und unsere maßgerechten Individualpakete.
Durch unsere umfassenden Erfahrungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind wir in der Lage, Sie bei der Umsetzung der wichtigsten Schritte rasch und unkompliziert zu unterstützen. Gerne stellen wir Ihnen unser Angebot im Rahmen unserer NIS-2 Beratung vor.
DI Kurt Berthold
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